Ratgeber · Wechsel & Kündigung
Die Wechselsaison läuft auf den 30. November zu. Wer jetzt vergleicht und rechtzeitig kündigt, nimmt den Schadenfreiheitsrabatt mit und spart im Einzelfall mehrere hundert Euro – bei gleichem oder besserem Schutz.
Die meisten Kfz-Verträge laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember und verlängern sich automatisch. Mit einer Kündigungsfrist von einem Monat bedeutet das: Dein Kündigungsschreiben muss spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, damit der Vertrag zum Jahresende endet. Maßgeblich ist der Eingang, nicht das Absendedatum – plane also Puffer ein.
Sowohl Haftpflicht als auch Kaskoversicherung sind jährlich zum Ende des Versicherungsjahres kündbar. Bewahre dir einen Nachweis der Kündigung auf (z. B. Einwurf-Einschreiben oder Sendeprotokoll).
Nicht jeder Vertrag ist zum 30. November kündbar. Immer mehr Versicherer vereinbaren unterjährige Laufzeiten – dann endet das Versicherungsjahr mitten im Jahr und der Stichtag verschiebt sich entsprechend. Beispiel: Beginnt dein Vertrag am 15. Juli, läuft er bis zum 14. Juli des Folgejahres, und der Kündigungsstichtag ist der 14. Juni. Wann dein Versicherungsjahr endet, steht in deinem Versicherungsschein.
Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne dass sich die Leistung verbessert, hast du ein Sonderkündigungsrecht: in der Regel innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung – unabhängig vom 30. November. Auch nach einem Schadenfall kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen.
Zuerst Tarife vergleichen und ein verbindliches Angebot einholen. Achte nicht nur auf den Preis, sondern auf Leistungen und Deckungssummen.
Erst den neuen Vertrag abschließen, wenn das Angebot passt. So bist du lückenlos versichert.
Erst danach den alten Vertrag fristgerecht kündigen. Der neue Versicherer fragt deine Vorversicherung digital ab.
Ein häufiger Irrtum: Beim Wechsel verliere man seinen Rabatt. Das stimmt nicht. Deine über unfallfreie Jahre erarbeitete Schadenfreiheitsklasse ist der wichtigste Preisfaktor – und sie wird beim Wechsel an den neuen Versicherer übertragen. Haftpflicht und Vollkasko haben eigene SF-Stufen, die Teilkasko nicht. Die Rabattprozente je Klasse können sich zwischen Anbietern unterscheiden.
Nicht jeder muss jedes Jahr wechseln – aber es gibt klare Anlässe, bei denen sich der Vergleich fast immer auszahlt. Dazu zählen eine Beitragserhöhung zum Jahreswechsel, ein lange nicht geprüfter Altvertrag, der Umzug in eine andere Regionalklasse, ein Fahrzeugwechsel oder veränderte Fahrgewohnheiten (etwa weniger Kilometer im Homeoffice). Auch Lebensereignisse wirken sich aus: Wer heiratet, ein Kind bekommt oder eine Garage anmietet, kann oft günstigere Konditionen erzielen. Als Faustregel gilt: Einmal im Jahr – idealerweise im Herbst vor dem Stichtag – solltest du deinen Beitrag gegenchecken.
Damit du beim Vergleich das Richtige auswählst, hier die drei Bausteine in Kürze: Die Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht und zahlt für Schäden, die du anderen zufügst. Die Teilkasko deckt Schäden ohne dein Zutun – Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel, Wild und Marderbiss. Die Vollkasko enthält die Teilkasko und übernimmt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Faustregel: Neue oder hochwertige Fahrzeuge eher Vollkasko, ältere mit geringem Restwert eher Teilkasko.
Der günstigste Beitrag nützt wenig, wenn die Leistung nicht stimmt. Achte deshalb nicht nur auf den Preis, sondern auf die Deckungssumme der Haftpflicht (empfehlenswert sind pauschal hohe Summen), den Umfang der Kasko, die Selbstbeteiligung sowie sinnvolle Zusatzleistungen wie Schutz bei grober Fahrlässigkeit oder eine erweiterte Wildschadendeckung. Prüfe außerdem, ob ein eingeschränkter Fahrerkreis oder eine Werkstattbindung den Beitrag senken kann, ohne dich im Alltag einzuschränken. So findest du nicht nur den billigsten, sondern den passenden Tarif.
Auch nach einem Schaden kannst du wechseln – beachte aber, dass ein noch nicht abgeschlossener Schadenfall deine Schadenfreiheitsklasse rückwirkend beeinflussen kann. Der neue Versicherer fragt deinen Schadenverlauf bei der Vorversicherung ab. Es ist daher meist sinnvoll, die Regulierung abzuwarten oder den Schaden – bei kleinen Beträgen – selbst zu zahlen, um die Rückstufung zu vermeiden. Ein Tarif mit Rabattschutz kann hier zusätzlich helfen, deine mühsam erarbeitete SF-Klasse zu sichern.
Quellen & Einordnung: Fristen und Stichtag nach Angaben der Verbraucherzentrale. Maßgeblich sind stets die Bedingungen deines individuellen Vertrags. Diese Seite ist ein redaktioneller Ratgeber und keine Versicherungsberatung.
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Häufige Fragen
Bei Verträgen, die zum Jahresende laufen, muss die Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Fällt der Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt in der Regel der nächste Werktag. Bei unterjährigen Verträgen verschiebt sich der Stichtag.
Nein. Die Schadenfreiheitsklasse wird an den neuen Versicherer übertragen und bleibt erhalten.
Schließe zuerst den neuen Vertrag ab (bzw. hol ein verbindliches Angebot ein) und kündige erst dann den alten. So vermeidest du eine Versicherungslücke.
Ja, mit einem Sonderkündigungsrecht – etwa nach einer Beitragserhöhung ohne Mehrleistung oder nach einem Schadenfall. Die Frist beträgt meist einen Monat nach Zugang der Mitteilung.
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